Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer als Betriebseinnahme
Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen und dürfen nicht außerbilanziell vom Gewinn abgezogen werden.
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Letzte Änderung am Mittwoch, 22. März 2023 um 17:53:09 Uhr.