Steuer-News
Abzug der Vorsteuer aus der Rechnung des Konkursverwalters
Unternehmen, die vor Konkurseröffnung ihre Tätigkeit einstellen und nur steuerpflichtige Umsätze hatten, können die Vorsteuer aus Rechnungen des Konkursverwalters voll abziehen. Umsatzsteuerfreie Vermietungen während des Verfahrens beeinflussen den Abzug nicht.
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